Durchführungsorte
Offene Schulungen werden auf eine der folgenden drei Wege durchgeführt:
- Als Präsenz-Schulung an einem vom AG bestimmten Ort (z.B. in seinen oder von ihm gemieteten Räumlichkeiten)
- Als Präsenz-Schulung an einem von AN bestimmten Ort (insbesondere bei offenen Schulungen)
- Als Remote-Schulung per Internet mit Desktop-Sharing
Teilnehmerkreis
Die Schulungen unterscheiden sich durch den Teilnehmerkreis
a) Exklusive Schulungen werden im Auftrag des AG exklusiv für ihn durchgeführt. Der AG bestimmt den Teilnehmerkreis, die empfohlene Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen. Ort und Termin der Schulung werden zwischen AN und AG abgestimmt.
b) Offene Schulungen werden vom AN unter Angabe von Ort und Zeit angeboten
Der AN stellt einen qualifizierten Trainer. Wird der Trainer im Vorfeld namentlich benannt und ist kurzfristig verhindert, kann der AN einen anderen Trainer einsetzen, ohne dass der AG dies reklamieren kann.
Regelungen für exklusive Präsenz-Schulungen
a) Der AG bestimmt den Teilnehmerkreis, die empfohlene Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen.
b) Ort und Termin der Schulung werden zwischen AN und AG abgestimmt.
c) Die Schulungsräumlichkeiten werden vom AG für den AN kostenfrei gestellt, inkl.
- Ein für die Teilnehmerzahl geeignetes Anzeigegerät (z.B. Beamer), mit Anschlussmöglichkeit für
- das mitgebrachte Notebook des Trainers und
- ein vom AG gestellter Rechner mit Verbindung zur Instanz auf der die Schulung stattfinden soll, - Ein Flipchart mit Stiften (o.ä.)
- Für jeden Schulungsteilnehmer einen Computerarbeitsplatz am Ort der Schulung mit Verbindung zu der Instanz auf der die Schulung stattfinden soll
- Sofern die Schulung auf der Instanz des Kunden erfolgen soll, muss diese min. drei Werktage vor der Schulung betriebsbereit sein und dem Trainer muss ein Zugriff (z.B. über VPN) möglich sein. Alternativ stellt der AN temporär eine Schulungsinstanz zur Verfügung.
d) Die Schulungsunterlagen in elektronischer Form und ggf. notwendige Übungsdaten werden vom AN im Vorfeld per E-Mail (ggf. mit Download-Link) zur Verfügung gestellt.
e) Die Reise- und Übernachtungskosten des Trainers sind vom AG zu zahlen; i.d.R. werden diese im Angebot des AN benannt.
Regelungen für offene Präsenz-Schulungen
a) Der AN bietet die Schulung unter Nennung von Ort und Zeit an.
b) Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen; bei Einsatz eines Co-Trainers maximal 16 Teilnehmer.
c) Der AN stellt einen geeigneten Schulungsraum mit
- einem Computerarbeitsplatz für jeden Schulungsteilnehmer (i.d.R. ein Notebook) mit der Verbindung zu einer Schulungsinstanz der Software.
- Verpflegung mit Pausengetränken sowie je ein Mittagessen an den Schulungstagen.
- Schulungsunterlagen mit Platz für Notizen.
d) Das Entgelt versteht sich je Teilnehmer.
e) Der Teilnehmer organisiert und bezahlt seine eigene Anreise und Übernachtung.
Regelungen für Remote-Schulungen
a) Bei exklusiven Remote-Schulungen ist die empfohlene Höchstteilnehmerzahl fünf Personen. Bei offenen Remoteschulungen mit Übungselementen ist die Höchstteilnehmerzahl ebenfalls fünf Personen.
b) Wird nichts anderes vereinbart, bildet Microsoft-Teams die technische Grundlage.
- Der AN bietet auf dieser Plattform eine Sitzung an, in die sich jeder Teilnehmer über die vom AN übermittelten Zugangsdaten einwählen kann.
- Jeder TN benötigt einen eigenen PC-Arbeitsplatz mit Internet-Zugang und Headset, auf dem Microsoft Teams (am besten als App) ausgeführt werden kann.
- Auf Wunsch des TN kann er die Funktionsfähigkeit der Technik im Vorfeld testen.
c) Bei exklusiven Schulungen, die auf Instanzen/Datenbeständen des AG erfolgen sollen, benötigen alle Teilnehmer optimaler Weise auch der Trainer vom während der Schulung genutzten Rechner Zugang zu der Instanz
Schulungsinhalte
Bei offenen Schulungen sind die Inhalte der aktuellen Agenda zu entnehmen. Da Teilnehmer aus verschiedenen Organisationen geschult werden, kann von der geplanten Schwerpunktsetzung bei der Schulung nicht abgewichen werden.
Ablauf und Zeitangaben
Ein Schulungstag beinhaltet netto 6h Trainingszeit. Pausen sollen ca. alle 1,5h stattfinden. Für Remote-Schulung werden maximal zwei Schulungseinheiten mit je ca. 1,5h pro Kalendertag empfohlen.
Stornobedingungen bei exklusiven Präsenzschulungen
Wird ein vereinbarter Termin vom AG kürzer als 10 Tage vor Beginn abgesagt oder wird der Termin nach dieser Frist durch Umstände, die in die Sphäre des AG fallen, hinfällig, kann der AN den Ersatz nachgewiesener Stornokosten z.B. für Hotels, Fahrkarten etc. verlangen, maximal jedoch die vereinbarten Reisekosten. Wird ein vereinbarter Termin vom AG nach Reiseantritt des vom AN entsandten Trainers kurzfristig abgesagt, kann der AN die Schulung auch ohne Durchführung zum vereinbarten Entgelt abrechnen.
Buchung und Absage bei offenen Schulungen
Der AN bietet Schulungen unter konkreter Angabe von Ort und Zeit an. Bucht der AG einen Platz bei einer konkreten Schulung so wird die Buchung erst durch Bestätigung durch den AN verbindlich.
Der AG kann seine Teilnahme bis 10 Tage vor Beginn der Schulung absagen, der AN kann einen Schulungstermin bis 7 Tage vor Beginn der Schulung absagen. Hat der AN für einen konkreten Schulungstermin im Angebot eine Durchführungsgarantie gegeben, kann er den Termin nicht absagen.
Bei kurzfristigerer Verhinderung des Teilnehmers kann der AG einen Ersatzteilnehmer schicken. Bei einer Absage später als 10 Tage vor Schulungsbeginn und früher als 24h vor Schulungsbeginn werden 90% des Teilnehmerentgelts fällig, bei noch kurzfristigerer Absage oder Abbruch der Schulung werden 100% des Teilnehmerentgeltes fällig.
Fotografien
Der AN ist berechtigt, während Präsenzveranstaltungen (z.B. Schulungen, Anwendertagung) Fotos von den Veranstaltungsteilnehmern zu machen und für Marketingzwecke auf dessen Internet-Seite, auf LinkedIn und in seinem Newsletter zu veröffentlichen. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, zeigt er dies dem AN schriftlich an.
Rechnungsstellung
Alle angegebenen Preise verstehen sich je Teilnehmer und zzgl. USt. Die Schulungsgebühren werden nach der Schulung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.