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IngSoft InterWatt Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Durchführungsorte

Offene Schulungen werden auf eine der folgenden vier Wege durchgeführt:

  • Als Präsenz-Schulung an einem vom AG bestimmten Ort (z.B. in seinen oder von ihm gemieteten Räumlichkeiten)
  • Als Präsenz-Schulung an einem von AN bestimmten Ort (insbesondere bei offenen Schulungen)
  • Als Remote-Schulung per Internet mit Desktop-Sharing
  • Als E-Learning im Selbststudium inkl. Q&A-Sessions per Internet mit Desktop-Sharing

Teilnehmerkreis

Die Schulungen unterscheiden sich durch den Teilnehmerkreis

a) Exklusive Schulungen werden im Auftrag des AG exklusiv für ihn durchgeführt. Der AG bestimmt den Teilnehmerkreis, die empfohlene Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen. Ort und Termin der Schulung werden zwischen AN und AG abgestimmt.

b) Offene Schulungen werden vom AN unter Angabe von Ort und Zeit angeboten

Der AN stellt einen qualifizierten Trainer. Wird der Trainer im Vorfeld namentlich benannt und ist kurzfristig verhindert, kann der AN einen anderen Trainer einsetzen, ohne dass der AG dies reklamieren kann.

Regelungen für exklusive Präsenz-Schulungen

a) Der AG bestimmt den Teilnehmerkreis, die empfohlene Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen.

b) Ort und Termin der Schulung werden zwischen AN und AG abgestimmt.

c) Die Schulungsräumlichkeiten werden vom AG für den AN kostenfrei gestellt, inkl.

  • Ein für die Teilnehmerzahl geeignetes Anzeigegerät (z.B. Beamer), mit Anschlussmöglichkeit für
         - das mitgebrachte Notebook des Trainers und
         - ein vom AG gestellter Rechner mit Verbindung zur Instanz auf der die Schulung stattfinden soll,
  • Ein Flipchart mit Stiften (o.ä.)
  • Für jeden Schulungsteilnehmer einen Computerarbeitsplatz am Ort der Schulung mit Verbindung zu der Instanz auf der die Schulung stattfinden soll
  • Sofern die Schulung auf der Instanz des Kunden erfolgen soll, muss diese min. drei Werktage vor der Schulung betriebsbereit sein und dem Trainer muss ein Zugriff (z.B. über VPN) möglich sein. Alternativ stellt der AN temporär eine Schulungsinstanz zur Verfügung.

d) Die Schulungsunterlagen in elektronischer Form und ggf. notwendige Übungsdaten werden vom AN im Vorfeld per E-Mail (ggf. mit Download-Link) zur Verfügung gestellt.

e) Die Reise- und Übernachtungskosten des Trainers sind vom AG zu zahlen; i.d.R. werden diese im Angebot des AN benannt.

Regelungen für offene Präsenz-Schulungen

a) Der AN bietet die Schulung unter Nennung von Ort und Zeit an.

b) Höchstteilnehmerzahl bei Einsatz eines Trainers sind acht Personen; bei Einsatz eines Co-Trainers maximal 16 Teilnehmer.

c) Der AN stellt einen geeigneten Schulungsraum mit 

  • einem Zugang zu einer Schulungsinstanz der Software 

  • Verpflegung mit Pausengetränken sowie je ein Mittagessen an den Schulungstagen 

d) Der Teilnehmende bringt ein Notebook gemäß clientseitiger Systemvoraussetzung mit,  

  • das entweder über einen eigenen Internetzugang (über Mobilfunk) verfügt oder 

  • das sich mit dem vom AN bereit gestellten WLAN verbinden kann 

(Nach Abstimmung (min. 3 Werktage vor Schulungsbeginn) und Verfügbarkeit stellt der AN kostenfrei ein Leihgerät zur Verfügung)   

e) Das Entgelt versteht sich je Teilnehmer. 

f) Der Teilnehmer organisiert und bezahlt seine eigene An-, Abreise und Übernachtung. 

Regelungen für Remote-Schulungen

a) Bei exklusiven Remote-Schulungen ist die empfohlene Höchstteilnehmerzahl acht Personen. Bei offenen Remoteschulungen mit Übungselementen ist die Höchstteilnehmerzahl ebenfalls acht Personen.

b) Wird nichts anderes vereinbart, bildet Microsoft-Teams die technische Grundlage.

  • Der AN bietet auf dieser Plattform eine Sitzung an, in die sich jeder Teilnehmer über die vom AN übermittelten Zugangsdaten einwählen kann.
  • Jeder TN benötigt einen eigenen PC-Arbeitsplatz mit Internet-Zugang und Headset bzw. Freisprechmöglichkeit, auf dem Microsoft Teams (am besten als App) ausgeführt werden kann.
  • Auf Wunsch des TN kann er die Funktionsfähigkeit der Technik im Vorfeld testen.

c) Bei exklusiven Schulungen, die auf Instanzen/Datenbeständen des AG erfolgen sollen, benötigen alle Teilnehmer – optimaler Weise auch der Trainer – vom während der Schulung genutzten Rechner Zugang zu der Instanz

Regelungen für E-Learnings

a) Der AN stellt dem AG ab dem Kaufdatum bzw. der Freischaltung für die Dauer von zwei Monaten – sofern kein abweichender Zeitraum vereinbart wurde – Zugang zu einem webbasierten Selbstlernformat sowie zu einer Schulungsinstanz zur Verfügung.

b) Der Zugang ist personalisiert und darf nicht mit anderen Personen geteilt werden.

c) Bestandteil des E-Learnings sind zwei offene (Remote-) Q&A-Sessions durch einen vom AN bereitgestellten, qualifizierten Trainer via Microsoft Teams. Der AN bietet mehrere Termine im Monat an. Die Teilnahme an den Sessions ist empfohlen, aber nicht obligatorisch. Es handelt sich um offen organisierte Termine, an denen auch andere Schulungsteilnehmer anwesend sein können. Um ein qualifiziertes Coaching sicherzustellen, ist die die Teilnehmerzahl auf 8 Personen begrenzt. Die Termine werden nach Verfügbarkeit angeboten.

d) Für die Durchführung der Schulung benötigt der Teilnehmer ein PC gemäß clientseitiger Systemvoraussetzung mit der Möglichkeit an Microsoft Teams-Meetings teilzunehmen.

e) Überschreitet der Teilnehmer die Schulungsdauer oder besteht der Teilnehmer den abschließenden Wissenstest nicht im vorgegebenen Schulungszeitraum, kann der Schulungszeitraum durch den AG kostenpflichtig verlängert werden.

f) Die Schulung gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Teilnehmer min. 80 % der Lerninhalte abgeschlossen hat und den abschließenden Wissenstest mit mindestens 80 % bestanden hat. Eine Wiederholung des Wissenstests ist möglich.

g) Das Entgelt versteht sich je Teilnehmer.

Schulungsinhalte

Bei offenen Schulungen sind die Inhalte der aktuellen Agenda zu entnehmen. Da Teilnehmer aus verschiedenen Organisationen geschult werden, kann von der geplanten Schwerpunktsetzung bei der Schulung nicht abgewichen werden.

Ablauf und Zeitangaben

Wird in einem konkreten Vertrag von einem Schulungstag gesprochen und es fehlt eine Konkretisierung der Zeitangabe, so gilt, dass ein Schulungstag ca. netto 6h umfasst zzgl. 1-2h Pausen.

Für Remote-Schulungen wird pro Kalendertag eine Schulungseinheit zu je 3h zzgl. einer Pause von min. 10 Minuten empfohlen.

Bei offenen Schulungen gibt der AN den Zeitplan vor, bei exklusiven Schulungen stimmen sich AN und AG bzgl. des Zeitplans ab. 

Bei E-Learnings fragt der AG beim AN die Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmenden ab, sofern diese nicht schon mit der Bestellung mitgeteilt wurden. Der AG richtet danach binnen 3 Tagen die Zugänge ein und der Teilnehmende hat dann zwei Monate Zeit, die Inhalte zu bearbeiten und während dieses Zeitraums an den angebotenen Q&A-Sessions teilzunehmen. Dabei kann er zweimal an den Q&A-Sessions teilnehmen.

E-Learning-Zugänge werden ab Kauf bzw. Freischaltung für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung des Zugangs ist bei Bedarf kostenpflichtig möglich.

Der AN stellt seine Leistungen frühestens am ersten Schulungstag in Rechnung; beim E-Learning mit der Freischaltung des Zugangs.

Stornobedingungen bei exklusiven Präsenzschulungen

Wird ein vereinbarter Termin vom AG kürzer als 10 Tage vor Beginn abgesagt oder wird der Termin nach dieser Frist durch Umstände, die in die Sphäre des AG fallen, hinfällig, kann der AN den Ersatz nachgewiesener Stornokosten z.B. für Hotels, Fahrkarten etc. verlangen, maximal jedoch die vereinbarten Reisekosten. Wird ein vereinbarter Termin vom AG nach Reiseantritt des vom AN entsandten Trainers kurzfristig abgesagt, kann der AN die Schulung auch ohne Durchführung zum vereinbarten Entgelt abrechnen.

Buchung und Absage bei offenen Schulungen

Der AN bietet Schulungen unter konkreter Angabe von Ort und Zeit an. Bucht der AG einen Platz bei einer konkreten Schulung so wird die Buchung erst durch Bestätigung durch den AN verbindlich. Die Buchung erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular auf der Website des AN. Bei der Anmeldung gibt der AN Vorname, Nachname, E-Mailadresse und Telefonnummer des Teilnehmers an. Basierend auf den Anmeldedaten wird ein personalisierter Schulungszugang bereitgestellt. Die Angabe der Telefonnummer dient für eventuelle organisatorische Rückfragen.

Der AG kann seine Teilnahme bis 10 Tage vor Beginn der Schulung absagen, der AN kann einen Schulungstermin bis 7 Tage vor Beginn der Schulung absagen. Hat der AN für einen konkreten Schulungstermin im Angebot eine Durchführungsgarantie gegeben, kann er den Termin nicht absagen.

Bei kurzfristigerer Verhinderung des Teilnehmers kann der AG einen Ersatzteilnehmer schicken. Bei einer Absage später als 10 Tage vor Schulungsbeginn und früher als 24h vor Schulungsbeginn werden 90% des Teilnehmerentgelts fällig, bei noch kurzfristigerer Absage oder Abbruch der Schulung werden 100% des Teilnehmerentgeltes fällig.

Regelungen zum E-Learning

Die Buchung eines E-Learnings erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular auf der Website des AN. Bei der Anmeldung gibt der AN Vorname, Nachname, E-Mailadresse und Telefonnummer des Teilnehmers an. Basierend auf den Anmeldedaten wird ein personalisierter Schulungszugang bereitgestellt. Die Angabe der Telefonnummer dient für eventuelle organisatorische Rückfragen.

Bei E-Learnings wird die Leistung mit Bereitstellung der personalisierten Zugangsdaten zur E-Learning-Plattform in Rechnung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung, Kündigung oder Rückerstattung ausgeschlossen – unabhängig davon, ob die Inhalte tatsächlich genutzt oder bearbeitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, vor Freischaltung des Zugangs einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Teil der Leistung sind zwei offene, optionale Q&A-Sessions (60 Min.). Muss der AN einen dieser Termine kurzfristig absagen, ist der AG berechtigt, sich aus der vorgegebenen Terminauswahl einen Ersatztermin zu buchen.

Der TN ist nur dann supportberechtigt, wenn er min. 80 % der Schulungsinhalte absolviert und den abschließenden Wissenstest mit mindestens 80 % bestanden hat.

Fotografien

Der AN ist berechtigt, während Präsenzveranstaltungen (z.B. Schulungen, Anwendertagung) Fotos von den Veranstaltungsteilnehmern zu machen und für Marketingzwecke auf dessen Internet-Seite, auf LinkedIn und in seinem Newsletter zu veröffentlichen. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, zeigt er dies dem AN schriftlich an.

Rechnungsstellung

Alle angegebenen Preise verstehen sich je Teilnehmer und zzgl. USt. Die Schulungsgebühren werden nach der Schulung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen. Bei E-Learnings erfolgt Rechnungsstellung mit Bereitstellung der personalisierten Zugangsdaten zur E-Learning-Plattform und ist ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.