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Energieverbrauchsregister (EVR) für öffentliche Einrichtungen

 

Jetzt die Weichen für zukünftige Anforderungen stellen

14.07.2026 4 Minuten

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sowie zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL‑G) vom 24. Juni 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur weiteren Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) beschlossen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Energieverbrauchsregisters für öffentliche Stellen (EVR) vor. Das Register soll Energieverbrauchsdaten von Bund, Ländern und Kommunen künftig strukturiert erfassen und damit mehr Transparenz über Energieverbräuche sowie erzielte Effizienzfortschritte schaffen.

Warum ein Energieverbrauchsregister?

Die Europäische Union verfolgt mit der novellierten Energieeffizienzrichtlinie das Ziel, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen. Um Fortschritte bei der Energieeffizienz transparent nachweisen zu können, benötigt Deutschland eine belastbare Datengrundlage über die Energieverbräuche öffentlicher Einrichtungen. 

Genau hier setzt das geplante Energieverbrauchsregister an. Nach Angaben der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) soll das Register öffentlichen Stellen von Bund und Ländern künftig für ihre Berichterstattung dienen und gleichzeitig die Grundlage für die Meldungen Deutschlands an die Europäische Kommission schaffen. 

Der aktuelle Stand: Politisch beschlossen, aber noch nicht geltendes Recht

Obwohl das Energieverbrauchsregister derzeit noch nicht rechtsverbindlich eingeführt ist, deutet die politische und technische Entwicklung darauf hin, dass entsprechende Meldepflichten für öffentliche Einrichtungen kommen werden. Öffentliche Einrichtungen sollten sich daher frühzeitig darauf vorbereiten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anforderungen an die Erfassung und das Monitoring von Energieverbräuchen im öffentlichen Sektor auszubauen und das zentrale Energieverbrauchsregister gesetzlich zu verankern. 

Parallel dazu läuft bereits die technische Umsetzung: Die Deutsche Energie-Agentur (dena) entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das zukünftige Register und arbeitet gemeinsam mit Bund, Ländern und weiteren Stakeholdern an dessen Ausgestaltung. Das Projekt läuft seit Anfang 2025 und soll die Grundlage für eine sichere und digitale Erfassung von Energieverbrauchsdaten schaffen.

Was bedeutet das für öffentliche Einrichtungen?

Auch wenn die endgültigen gesetzlichen Vorgaben noch ausstehen, zeichnet sich bereits heute ab, dass sich die Anforderungen an die Verfügbarkeit, Qualität und Nachvollziehbarkeit von Energiedaten im Öffentlichen Sektor weiterentwickeln werden. 

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wären öffentliche Einrichtungen des Bundes künftig verpflichtet, ihre Energieverbrauchsdaten jährlich an das EVR zu übermitteln:

  • Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die Meldung jeweils bis zum 30. September erfolgen.
  • Vorgesehen ist zudem die einmalige Übermittlung der Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2021, das als Basisjahr für die Erfassung dient. 
  • Nach derzeitigem Stand wäre das erste reguläre Berichtsjahr das Jahr 2025.

Der Gesetzentwurf besagt zudem, dass die Länder den Gesamtendenergieverbrauch der öffentlichen Einrichtungen und Kommunen erfassen und an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln:

  • Das erste Berichtsjahr wäre ebenfalls 2025. 
  • Für kleinere Kommunen (< 5.000 Einwohnern) sind Übergangsfristen vorgesehen.

Ergänzend sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch Vermieter von baulichen Anlagen, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt werden, künftig jährlich relevante Energieverbrauchsdaten an die jeweilige öffentliche Einrichtung übermitteln:

  • Die Daten sollen erstmals für das Verbrauchsjahr 2025 bereitgestellt werden und auch das Basisjahr 2021 umfassen.

Jetzt richtig aufstellen: Energiedaten bereits heute im Blick haben

Kommunen, Behörden, Hochschulen, öffentliche Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen sollten daher frühzeitig prüfen,

  • wie vollständig ihre Energieverbrauchsdaten erfasst werden,
  • ob Verbrauchsdaten zentral verfügbar sind,
  • wie einfach sich Berichte und Auswertungen erstellen lassen,
  • und ob die vorhandenen Prozesse zukünftige Melde- und Nachweispflichten unterstützen können.

Insbesondere Organisationen mit vielen Gebäuden und Liegenschaften profitieren von einer automatisierten Datenerfassung und einem zentralen Energiemonitoring. Erfahrungen aus dem kommunalen Energiemanagement (KEM) zeigen, dass digitale Prozesse nicht nur den Erfassungsaufwand reduzieren, sondern auch zusätzliche Einsparpotenziale sichtbar machen können. 

Energiedaten als Grundlage für mehr Energieeffizienz

Das geplante Energieverbrauchsregister ist Ausdruck einer Entwicklung hin zu mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und datenbasierten Entscheidungen im Energiemanagement. 

Für öffentliche Einrichtungen bietet es die Möglichkeit, den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen und gezielt Effizienzmaßnahmen umzusetzen.

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Mit IngSoft InterWatt können öffentliche Einrichtungen ihre Energieverbräuche transparent erfassen und auswerten. Die Software unterstützt dabei, belastbare Energiedaten bereitzustellen, Verbräuche transparent nachzuverfolgen und Energiemanagementprozesse effizient zu gestalten.

Gerade vor dem Hintergrund des geplanten Energieverbrauchsregisters lohnt es sich, bereits heute die Voraussetzungen für ein digitales und zukunftsfähiges Energiemanagement zu schaffen.

Fazit

Das Energieverbrauchsregister für öffentliche Einrichtungen befindet sich auf dem politischen Umsetzungspfad. Mit dem Kabinettsbeschluss vom Juni 2026 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen auf den Weg gebracht, während die technische Entwicklung des Registers bereits läuft. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt es sich für öffentliche Einrichtungen die aktuelle Entwicklung zum Anlass nehmen, ihre Energiedatenerfassung und Energiemanagementprozesse frühzeitig auf mögliche zukünftige Anforderungen auszurichten.

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