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Klimamanagement – Von der Kür zur Pflicht

Gesetzliche Auflagen zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es bereits seit einigen Jahren. Nun wird aber auch das Klimamanagement von der Kür zur Pflicht. Nachhaltigkeit soll messbar werden.

Überblick behalten

Einige Gesetze - darunter das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - wurden erst in diesem Jahr in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Es ist zuweilen nicht einfach, den Überblick zu behalten. Nicht nur wegen der zahlreichen Auflagen, sondern wegen der riesigen und dynamischen  Datenmengen. Um die außerordentlich hohe Komplexität in den Griff zu kriegen, sind eine solide Datenbasis und eine saubere Struktur unumgänglich. Nur so können Sie alle erforderlichen Nachweise erbringen und die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen steigern. Eine professionelle Energiemanagement-Software bringt Ihnen hier einen erheblichen Mehrwert.

Seit Januar 2023 ist zudem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Danach unterliegen Zehntausende mittelgroße und große Unternehmen sowie kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen umfangreichen Reportingpflichten bzgl. der Enviromental and Social Goals (ESG). Ein wichtiger Bereich dieses ESG-Reportings ist der Corporate Carbon Footprint – also der CO2-Fußabdruck. In vielen Unternehmen ist der Energieverbrauch für den Löwenanteil des operativen CO2-Fußabdrucks verantwortlich, sodass ein detaillierter Überblick über den Energieverbrauch im Unternehmen zur Pflicht wird.

Verbraucht das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe mehr als 7,5 GWh im Jahr, macht das Energieeffizienzgesetz den Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems ab Ende 2025 zur Pflicht, sodass hier der Energieverbrauch noch detaillierter erfasst werden muss. Bei der Prüfung, ob diese Grenze überschritten ist, muss jeglicher Energieverbrauch einbezogen werden, also nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch alle Brenn- und Treibstoffe.

Nachhaltigkeit in Unternehmen

Laut einer PwC-Studie aus dem Jahr 2023 stehen 15 % der befragten Unternehmen noch am absoluten Anfang und setzen keine der in der CSRD formulierten Anforderungen um. Als besondere Herausforderung sehen 64 % der Befragten die komplexe technische Umsetzung. Gleiches gilt für die knappen Ressourcen. Auch der zeitliche Druck stellt eine Belastung dar. Zudem geht aus der Studie hervor, dass 61 % der befragten Unternehmen die Datengrundlage als herausfordernd ansehen.

Die gute Nachricht

Bei allen gesetzlichen Auflagen, immer strengeren Anforderungen, höchst komplexen Zusammenhängen und immer detaillierteren Berichtspflichten, fragen Sie sich vielleicht: Wie bewerkstellige ich das? Wo und wie fange ich überhaupt an?

Es gibt eine gute Nachricht! Insbesondere zwischen Energie- und Klimamanagement ergeben sich zahlreiche Synergien. Nutzen Sie diese, und schon verlieren die zusätzlichen Reportingpflichten ihren Schrecken! Die Erreichung Ihrer Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Energie und Klima können Sie ab einer gewissen Datenmenge mit nur einer Software verwirklichen. Ein holistischer Ansatz und eine fundierte Datenbasis sind beste Voraussetzungen, damit Sie mit relativ geringem Zusatzaufwand nun auch Ihren Corporate Carbon Footprint (CCF) messbar nachweisen und die Berichtspflichten aus der CSRD erfüllen.

Das erwartet Sie im Webinar

Agenda

Referent: Karsten Reese, Geschäftsführer IngSoft GmbH

Gerne nehmen wir die ersten Hürden gemeinsam mit Ihnen und begleiten Sie auf dem Weg zur messbaren Nachhaltigkeit. Das erwartet Sie:

  • Aktuelle Gesetzeslage (u. a. CSRD und Energieeffizienzgesetz)
  • Ihre Aufgaben und Pflichten im Energie- und Klimamanagement
  • Synergien zwischen Energie- und Klimamanagement
  • Treibhausgasbilanzen (THG-Bilanzen) mithilfe von IngSoft InterWatt
  • Zeit für Ihre Fragen

Die Veranstaltung fand am 28. November 2023 statt. Sie konnten nicht am Webinar teilnehmen, würden aber gern mehr über das Thema Klimamanagement erfahren? Gern stellen wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen auf Anfrage zur Verfügung:

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