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Bis zu 28.000 € Förderung für kommunales Energiemanagement in Bayern

KommKlimaFöR 2026

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Für Kommunen in Bayern
  • Zuschuss bis zu 28.000 €
  • Software bis zu 40.000 € anrechenbar

Kommunales Energiemanagement (KEM) fördern lassen

10.09.2026 3 Minuten

Kommunen in Bayern können im Rahmen der Förderinitiative KommKlimaFöR 2026 attraktive Zuschüsse für die Einführung oder Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) erhalten. Dabei sind für eine Energiemanagement- bzw. Energiecontrolling-Software bis zu 40.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anrechenbar. 

Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Förderhöhe, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Höhe der Förderung

Je nach Förderstatus ergibt sich daraus folgender maximaler Zuschuss:

  • Reguläre Förderung (50 %): bis zu 20.000 €
  • Kleine Kommune unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunaler Zusammenschluss unter 5.000 Einwohnern (60 %): bis zu 24.000 €
  • Finanzschwache Kommune (70 %): bis zu 28.000 €

Die beiden erhöhten Fördersätze können nicht miteinander kombiniert werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Bayerische Kommunen
  • Kommunale Zusammenschlüsse
  • Kommunalunternehmen

Gefördert wird die Einführung oder Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements in nicht gewerblich genutzten Gebäuden, die sich im kommunalen Eigentum befinden.
 

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?

Für die Förderung gelten unter anderem folgende Rahmenbedingungen:

  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens müssen mindestens 10.000 € betragen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Für das gesamte Energiemanagement-Projekt beträgt der Zuschuss maximal 100.000 €.
  • Wird das Projekt mit einem Qualitätsmanagementverfahren kombiniert, erhöht sich die maximale Förderung auf 150.000 €.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Besonderheit bei Cloud- und Mietmodellen

Kommunen, die eine cloudbasierte oder gemietete Energiecontrolling-Software einsetzen möchten, sollten die Förderfähigkeit vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen. Die Förderrichtlinie nennt zwar ausdrücklich „Ausgaben für Energiecontrolling-Software“ als förderfähig, schließt jedoch laufende Betriebs- und Unterhaltskosten grundsätzlich aus.

Ob mehrjährige Miet-, Hosting- oder SaaS-Gebühren vollständig anerkannt werden, sollte daher frühzeitig mit der zuständigen Bezirksregierung abgestimmt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der amtlichen Förderrichtlinie (Punkte 5.2.2, 5.3.2 und 5.3.6)

 

Unser Tipp: Die Förderung bietet Kommunen eine gute Gelegenheit, den Aufbau eines professionellen Energiemanagements voranzutreiben und gleichzeitig die Investitionskosten für moderne Energiecontrolling-Lösungen deutlich zu reduzieren. Wer eine Einführung oder Erweiterung plant, sollte die Antragstellung frühzeitig vorbereiten und die Förderfähigkeit geplanter Software-Modelle vorab klären.

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