So sieht der Notfallplan aus
Die Versorgungslage des Energieträgers Gas in Deutschland ist angespannt. Ein möglicher Lieferstopp Russlands steht nach wie vor im Raum. Auch wenn die Gaslieferung nach der Wartung der Pipeline Nord Stream 1 wieder angelaufen ist, bleibt unklar, ob die Versorgung aufrechterhalten wird und ob sie zur höheren Auslastung zurückkehrt. Aktuell liegt die Liefermenge bei 20 Prozent der Maximalkapazität. Die Energiemärkte stehen unter Druck. Angesichts der schwierigen Lage rief Wirtschaftsminister Habeck vor wenigen Wochen die Alarmstufe für die Gasversorgung aus. Doch was bedeutet das genau? Was verbirgt sich hinter den einzelnen Krisenstufen und welche Auswirkungen haben sie auf Unternehmen und Privathaushalte? Werden die Gaspreise noch weiter steigen?
Die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas kann trotz aller politischer Bemühungen (Gaseinkauf, Verabschiedung des Gasspeichergesetzes, Ausbau LNG-Infrastruktur, etc.) nicht kurzfristig bis zum Winter aufgelöst werden. Da Gas in Deutschland der meistgenutzte Energieträger zum Heizen ist, sind die Befürchtungen von Versorgungsengpässen für den kommenden Winter groß.
Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland
Um die Versorgungslage sicherzustellen, existiert seit 2012 der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland”. Mindestens alle vier Jahr wird er aktualisiert. Er enthält Maßnahmen, die je nach Situation und Krisenstufe in die Wege geleitet werden. Zudem werden auch die besonderen Zuständigkeiten von Gasversorgungsunternehmen, Netzbetreibern und Behörden festgelegt. Der Notfallplan basiert auf der SoS-Verordnung (kurz: SoS-VO) der EU. Auch die Krisenstufen sind darauf zurückzuführen und werden im Artikel 11 wie folgt definiert:
„a) Frühwarnstufe (im Folgenden: Frühwarnung): Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- oder. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden;
b) Alarmstufe (im Folgenden: Alarm): Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen;
c) Notfallstufe (im Folgenden: Notfall): Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt , aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.“
Das bedeutet, dass die Bundesregierung erst mit der letzten Stufe regulierend in die Gasversorgung eingreifen darf. In den ersten beiden Stufen sorgen weiterhin die Marktakteure selbst durch marktbasierte Maßnahmen für eine ausreichende Gasversorgung aller Verbraucher.
Notfallstufe: Folgen für Unternehmen und Privathaushalte
Entsprechend des Energiesicherungsgesetzes ist die Regierung im Falle der Notfallstufe befugt kurzfristig verschiedenste Verordnungen zu Verwendung, Transport, Produktion, Lagerung von Gas und weiteren Rahmenbedingungen der Gasversorgung zu erlassen.
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) kann dann zudem als „Bundeslastverteiler” fungieren. Das heißt die BnetzA entscheidet konkret über die Gasverteilung in Deutschland. Die Behörde hat hierzu im Mai ein Dokument zur genauen Einsicht der Handlungsoptionen und Abwägungsentscheidungen veröffentlicht. Die Handlungsoptionen bestehen allgemein aus der Erhöhung des Angebots an Gas – was jedoch nur sehr begrenzt möglich ist – und der Reduktion der Nachfrage.
Muss die Nachfrage tatsächlich reduziert werden, so wird das nach festgelegten Kriterien entsprechend der Liste der Handlungsoptionen abgewogen. Dazu zählen:
- Dringlichkeit der Maßnahme,
- Größe der Anlage,
- Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion,
- wirtschaftliche Schäden,
- Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme und
- die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit.
Das gilt an vorderster Front für Unternehmen. Erst als allerletztes Mittel würde die Gasversorgung bei Haushalten, sozialen Einrichtungen, Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei etc. reduziert werden. Sie sind selbst bei Gasknappheit besonders geschützt.
Ob es überhaupt zu ersten notgedrungenen Reduktionen der Gasversorgung bei Unternehmen in diesem Winter kommen wird, ist ungewiss. Fest steht, dass die Versorgungssicherheit für die besonders geschützten Verbraucher, wie private Haushalte, gewährleistet ist.
Hohen Energiekosten entgegenwirken
Aktuell bestehen zwar keinerlei Versorgungsengpässe von Gas, jedoch steigen die Kosten für den Energieträger durch die angespannte Situation weiter stark an. Unternehmen sollten sich daher über die Möglichkeiten der Umstellung ihrer auf Gas basierenden Prozesse auf andere alternative Energieträger informieren. Das kann mitunter aufwändig sein.
Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs lassen sich hingegen meist schneller umsetzen. Um erste Einsparmaßnahmen zu identifizieren und noch in diesem Winter umzusetzen, genügt es zunächst, ein einfaches Lastprofil auf Basis von manuellen Zählerablesungen zu erstellen. Unsere Software IngSoft InterWatt hilft Ihnen dabei, erste Schritte einfach und übersichtlich einzuleiten, um Ihre Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.
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