Skip to main content

Novellierung der Heizkostenverordnung

Das kommt auf Sie zu

01.09.2021 3 Minuten

Die Energiewende hält auch im Gebäudebereich Einzug. Ein wichtiger Schritt in Richtung der Energiewende, ist der bewusste Verbrauch von Heizenergie. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen hat, wir nun der Bundesrat Mitte September über die neue Heizkostenverordnung entscheiden. Mit der Novelle der Heizkostenverordnung wird die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Aber was genau bedeutet die Novelle? Einerseits soll das Heizen in allen möglichen Bereichen messbar sein. Andererseits soll mehr Bewusstsein für die Verbräuche geschaffen werden, damit die Nutzer im Idealfall selbst Energie einsparen.

Fernablesbarkeit der Zähler und Heizkostenverteiler

Nach der neuen Heizkostenverordnung müssen neue Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte sollen bis zum 01. Januar 2027 nachgerüstet werden. Ausnahmen soll es nur im Einzelfall geben - dann, wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet oder anderweitig eine unbillige Härte verursacht. 

Als fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler werden jene definiert, die durch walk-by oder drive-by Technologien abzulesen sind. Diese Technologien arbeiten mit einem Hochleistungsfunksender am Heizsystem selbst und einem tragbaren Empfänger. Die Datenerhebung erfolgt einfach beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren an dem Gebäude, in oder an dem der Empfänger platziert ist. Die Daten werden direkt empfangen und auf einem Rechner oder Handy gespeichert.

Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung

Laut der neuen Heizverordnung muss sichergestellt werden, dass eingebaute oder nachgerüstete fernablesbare Messgeräte Daten/Informationen mit diversen Systemen anderer Anbieter austauschen können. Die technischen Vorgaben hinsichtlich der Interoperabilität, dem Datenschutz und der Datensicherheit obliegen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Informationspflichten

Ab dem Jahr 2022 werden Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, Verbrauchsinformationen monatlich bereitzustellen. Auch ergänzende Angaben unter anderem zum Brennstoffmix, zu Steuern und Abgaben sowie zum Verbrauch im Vergleichszeitraum des Vorjahres müssen gemacht werden. Fehlerhafte, nicht vorhandene Informationen oder nicht installierte fernablesbare Geräte berechtigen Mieter die berechneten Heizkosten um drei Prozent zu kürzen. Wiederholt sich ein Verstoß, hat das eine Aufsummierung des Kürzungsrechts zufolge. Die bereits bestehende Regelung in §12 Abs.1 Nr.1 HeizKV gilt weiterhin: Bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung von Wärme und Warmwasser ist der Mieter berechtigt, die Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.

Die Informationen sollen laut dem Entwurf der Novellierung der Heizkostenverordnung in Papierform oder elektronisch den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die bloße Bereitstellung in einer App oder einem Webportal ist nicht ausreichend. Es muss eine aktive Benachrichtigung erfolgen. Ab 1. Januar 2022 gilt in der Heizperiode eine monatliche Informationspflicht für Heizung und Warmwasser.

Schnelle und einfache Umsetzung der neuen Heizkostenverordnung mit IngSoft InterWatt

IngSoft InterWatt nimmt der novellierten Heizkostenverordnung den Schrecken. Die Software liefert bei entsprechender Anbindung automatisch und regelmäßig die geforderten Verbrauchsdaten. Die Abbildung diverser Brennstoffe, Tarife sowie Vergleichsverbräuche gehören ohnehin zum Standard. Darüber hinaus ist vieles andere möglich. Als gewerblicher Vermieter kommen Sie also mithilfe von IngSoft InterWatt den Anforderungen der Heizkostenverordnung, und insbesondere der Informationspflichten mit nur geringem zusätzlichen Zeitaufwand nach. Sie möchten mehr erfahren? Unsere Vertriebskollegen beantworten gern Ihre Fragen.

Jetzt Kontakt aufnehmen
 

Nichts mehr verpassen! Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an:

Lösen Sie diese Rechenaufgabe:
captcha
Durch Betätigung der Schaltfläche „Jetzt Newsletter abonnieren“ werden personenbezogene Daten erhoben. Wir werden diese gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeiten.

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen
26.11.2024
Online
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Energie- & Klimamanagement-Software kennenzulernen.
28.11.2024
Online
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Energie- & Klimamanagement-Software kennenzulernen.
Rechtliches

Klimabilanz erstellen: Corporate Carbon Footprint mit Software berechnen

Mit unserer Software-Edition IngSoft InterWatt Enterprise CCF können Sie den Emissionsausstoß Ihres Unternehmens berechnen und eine Treibhausgasbilanz…

InterWatt: News-Kategorien

CSRD: Diese Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu Energie und Klima kommen auf Sie zu

Die CSRD wird sehr detaillierte Angaben zu Energieverbrauch und Treibhausgasbilanz fordern. Für deren Erhebung müssen in vielen Betrieben die…